Martin – Luther – Universität Halle – Wittenberg
Jahresarbeit
Betreuer: Prof. Dr. Rolf Lieberwirth; Dr. Schild (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
Verfasser: stud. iur. Jens P. Unnau
Vorwort
Mit der hier vorliegenden Arbeit möchte ich einen kurzen, zusammengefassten Überblick über die Hanse geben und speziell auf die Stendaler Hansezeit eingehen, ohne dabei ins Detail vorzudringen.
Die Anfertigung meiner Arbeit war mit einigen Schwierigkeiten verbunden, da das Stadtarchiv bis zum Oktober 1985 nicht besetzt war.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich bei Herrn Dr. Schildt von der Sektion Staats- und Rechtsgeschichte der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg für die fachliche Unterstützung bedanken.
Meine Ausarbeitungen stützen sich auf wenige Bücher zur deutschen Hanse, auf zwei Beiträge zur Stendaler Hansezeit und vor allem auf gedruckte und ungedruckte Quellen aus dem Stendaler Stadtarchiv.
Halle/Stendal im Oktober 1986
1. Einleitung
Die Geschichte der Stadt Stendal bildet ein nicht unbeträchtliches Stück der Geschichte der Mark Brandenburg. Stendaler Recht und auch die Gildestatuten wurden auf eine größere Anzahl märkischer und außermärkischer Städte übertragen. Die Stadt Stendal war neben Brandenburg die älteste Münzstätte der Mark, das „Stendaler Silber“ war eine im Mittelalter sehr bekannte und gebräuchliche Rechnungsmünze. Der direkte Handelsverkehr Stendals erstreckte sich noch im 15. Jahrhundert bis nach den Niederlanden, und noch überdiesen Zeitpunkt hinaus galt Stendal als die wohlhabendste unter den märkischen Städten und zahlte bei Aufbringung allgemeiner Landlasten den höchsten Beitrag. Auch in der Anzahl und dem Kunstwerk ihrer monumentalen Bauten kam keine andere märkische Stadt gleich. Die Stadt hatte die höchste Anzahl an Feuerstellen, wie es die Zahlen aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts beweisen: Danach hatte Stendal 1.120 Feuerstellen (ohne Domhöfe und wüste Stellen), z.B. im Vergleich zu Salzwedel (Altstadt und Neustadt zusammengerechnet) mit 999 oder auch Berlin zur damaligen Zeit mit 908 Feuerstellen.
Stendal wurde Mitte des 12. Jahrhunderts gegründet; im Jahre 1151 verlieh Albrecht der Bär dem Dorf Steinedal einen öffentlichen Markt, weil bis dahin in jener Gegend kein Markt vorhanden war. Die Bewohner empfingen auf 5 Jahre Erlaß von allen landesherrlichen Abgaben, für immer Freiheit an den älteren märkischen Zollstellen Brandenburg, Havelberg,Werben, Arneburg, Tangermünde, Osterburg und Salzwedel und das Recht Bürger von Magdeburg mit Hinweisung auf die dortige Schöffenbank.
Der wohl bedeutendste Abschnitt in der Geschichte der Stadt Stendal war die über 150 jährige Zugehörigkeit zum Deutschen Hansebund.
2. Die Entstehung der Hanse in Deutschland
Die Geschichte der Hanse war eines der bemerkenswertesten Kapitel in der deutschen Geschichte des Mittelalters. Die Hanse hat als Instrument einer neuen gesellschaftlichen Kraft – des Städtebürgertums –langfristig vor allem der ökonomischen und kulturellen Entwicklung in einem erheblichen Teil des damaligen Deutschland Impulse gegeben und in der Auseinandersetzung mit dem stagnierenden Feudaladel glänzende Erfolge errungen. Der Hansebund war die Keimzelle einer modernen Wirtschaftsordnung; vom Geld dieser Großmacht waren teilweise Könige und Fürsten abhängig. Die Wirksamkeit der Hanse beschränkte sich keineswegs auf Deutschland, sie erstreckte sich darüber hinaus mit unterschiedlicher Intensität auf alle Nord- und Ostseeländer sowie bis zur Pyrenäen-Halbinsel und nach Oberitalien.
Wir unterscheiden zwei Hauptphasen der Hansegeschichte: die Zeit der Kaufmannshanse(n) und die der Stadthanse. Die Kaufmannshansen waren genossenschaftliche Zusammenschlüsse von Fernhandel treibenden Kaufleuten, welche sich zur Wahrung gemeinsamer Interessen bildeten. Der Erwerb, die Wahrnehmung und Erhaltung von Handelsprivilegien im Ausland standen dabei im Mittelpunkt.
Seit dem Ausgang des 13. Jahrhunderts setzte jener Prozeß ein, der gemeinhin die Herausbildung der Städtehanse genannt wird. Die Hauptgründe dafür waren der rasche ökonomische und politische Aufschwung der Städte und die Vervollkommnung der technisch-organisatorischen Seite des Handelsbetriebes. Die Führung in allen den Handel betreffenden prinzipiellen Fragen ging mehr und mehr von den Genossenschaften der Kaufleute im Ausland auf die Ratsgremien in den Heimatstädten – die Repräsentation der führenden Kaufmannsschichten – über. Die Städtehanse war nunmehr eine Interessengemeinschaft vorwiegend niederdeutscher Städte, deren Hauptzweck die Sicherung der gemeinsamen Auslandsprivilegien, des Fernhandels, des Verkehrs und der Gewerbetätigkeit darstellte. Der erfolgreiche Handelskrieg einer geschlossenen Gruppe deutscher Seestädte unter Führung Lübecks gegen Norwegen (1283 – 1285) bestätigte den Erfolg gemeinsamen Vorgehens von Hansestädten. Ein wichtiger Meilenstein war sicherlich der im Jahre 1283 abgeschlossene Rostocker Landfriedensbund, welchem Rostock, Stralsund, Wismar und Greifswald angehörten.
2.1 Die besondere Stellung Lübecks
Im Jahre 1358 tauchte erstmalig die Bezeichnung „stad van der Dudeschen hanse“ auf als Ausdruck dafür, daß die Entstehung der Städtehanse zu einem gewissen Abschluß gekommen war.
„In einer Urkunde des Jahres 1358, die ein zu Lübeck auf einer Versammlung der Städte beschlossenes Verkehrverbot gegen Flandern festlegt, wird zum ersten Mal der Bund als deutsche Hanse bezeichnet. Das Wort ist germanischen Ursprungs, schon im Gotischen nachweisbar, wo es ‚Schar‘ bedeutet. Im Angelsächsischen ist es wohl am häufigsten gebraucht worden, aber auch in deutschen Mundarten …“ (1)
Knotenpunkt des hansischen Verkehrslebens war das innere Ostseegebiet und die Verbindung Lübeck – Hamburg. Hier liefen alle Fäden zusammen, die einerseits nach Russland, Livland und Schweden, andererseits nach Flandern, England und in den Westen führten. Die Meeresstraße zwischen der Nord- und Ostsee gewann mit der Entwicklung der Nautik an immenser Bedeutung. Die Hanse besaß Kontore in Nowgorod (schon im 12. Jahrhundert handelten dort neben russischen auch deutsche Kaufleute mit Pelzwerk, Honig, Wachs und Holz), in Brigge (Tuchhandel, Gewürze), in London (Stalhof, Tuch-, Wein- und Wollhandel) und in Bergen (Fischhandel, häufig als die „deutsche Brücke“ bezeichnet).
Die Städte der Hanse traten nun untereinander in intensive Kontakte und insbesondere zu Lübeck. Von Lübeck als „ungekröntem Haupt der Hanse“ wurden die laufenden Geschäfte erledigt; seine Bürgermeister und Ratsherren ebenso die Unterbeamten der Kanzlei wurden mit allgemeinen hansischen Angelegenheiten beauftragt. Lübeck erledigte einen großen Teil der hansischen Korrespondenzen; man kann sagen, daß die Stadt in der Hanse das Direktorium führte, obgleich ein förmlicher Beschluß darüber fehlte.
In Lübeck liefen alle Fäden der hansischen Politik zusammen; Lübeck war stets bemüht,die Mitglieder der Hanse mit ihren vielfach einander entgegenstehenden Interessen einigermaßen in Einigkeit zu halten. Lübeck als „caput Hansae“ zeigte stets gemeinnützige Gesinnung, war immer bemüht, den Zusammenhalt zu wahren, Gegensätze auszugleichen und streitende Ansprüche zu versöhnen. Lübeck standen unmittelbar die wendischen Städte Rostock, Stralsund, Wismar, Hamburg und Lüneburg zur Seite. Sie bildeten einen engeren Ausschuß der Hanse, der häufig zu Beratungen zusammentrat und dessen Mitglieder eine eingehende Korrespondenz über die Angelegenheiten des Bundes führten. „Ihre Aufgaben bestanden in der Vorbereitung der Hansetage, sie führten selbständige Verhandlungen mit dem Ausland, mit den Kontoren und Privatpersonen. Auch fungierten sie als richtende Behörden in hansischen Angelegenheiten. Vor sie kamen Anklagen gegen einzelne hansische Kaufleute, die sich Übertretungen hansischer Vorschriften und Gebräuche hatten zu schulden kommen lassen …“ (2)
2.2 Mitgliedschaft, Verfassung und Rechtssprechung
Die Organisationsform der Hanse war äußerst locker, da weder eine Verfassung, noch Exekutive oder spezielle Bundesorgane vorhanden waren. Infolge der häufigen Differenziertheit der Interessen der einzelnen Glieder der Hanse in vielen wirtschaftlichen und politischen Fragen war eine feste Organisation von Bundescharakter unmöglich.
Mit dem Übergang von der Kaufmanns- zur Städtehanse war jedoch das Bestreben erkennbar, die Rechtsverhältnisse innerhalb der Hanse fester zu bestimmen. Es entstand das Bedürfnis einer genauen Abgrenzung des weiten Begriffs des gemeinen Kaufmanns. Man wollte nicht mehr mit Personen, sondern mit Städten zu tun haben.
Den ersten Schritt dazu tat ein Lübecker Receß von 1366 mit der später oft wiederholten und erwähnten Satzung: „Keiner darf sich erfreuen der Privilegien und Freiheiten der Deutschen, der nicht Bürger irgendeiner Stadt von der deutschen Hanse ist.“ (3)
Im Jahre 1418 erschien der erste große a l l g e m e i n e O r d i n a n z.
„Nach einem im Vorjahr aufgestellten Entwurf haben am 24. Juni 1418 ‚die ehrbaren Herren Ratssendboten der gemeinen Städte von der deutschen Hanse um die gemeinen Besten willen, Gott zu Lobe, dem heiligen Römischen Reiche zu Ehren und um Wiederverbesserung und Beständnis der Städte und des gemeinen guten Kaufmanns einträchtlich gerahmt und gesetzet in Kraft diese Schrift, daß man es nach diesem Tage in aller Weise strenglich haben und halten soll‘ So besagt die Überschrift dieser ersten großen allgemeinen Ordinanz, welche in bunter Aneinanderreihung eine Menge Bestimmungen über die Mitgliedschaft and er Hanse und ihre Stellung zu den Außenstehenden, über die Münze, Geldschulden und Borgwesen, schiffbrüchiges und geraubtes Gut, über Weise der Schiffsbelastung, über Schiffahrt und über Schiffahrtrechte enthält …“ (4)
Ziel dieser ersten großen allgemeinen Ordinanz war, den alten Bund zu festigen. Zu diesem Zweck waren um Johannis des Jahres 1418 die Ratssendboten von47 hansischen Städten, aus der Altmark aus Stendal und Salzwedel, in Lübeck erschienen.
„Sie wollten einander helfen mit Rat und Tat, und nach vergeblicher Versuchung zur Güte bald zu vier, bald zu acht Städten, endlich mit dem ganzen Bunde einer bedrängten Schwester zu Wasser und zu Lande oder mit Geldbeträgen beispringen … Keine Bundesstadt durfte ein Fehde anders anfangen als mit Rat der nächsten vier Städte auch nur unter deren Billigung Frieden schließen. Die Konföderation sollte von Michaelis 1418 bis 1430 in Kraft bleiben. Weiter wurden wichtige Bestimmungen über die Handhabung der bürgerlichen Ordnung innerhalb der Städte sowie über den kaufmännischen Geschäftsbetrieb getroffen; es sollte z. B. flüchtigen Schuldnern das Geleit versagen, Korn sollte nicht vor der Aussaat und Hering nicht vor dem Fang gekauft, Getreide durch den Sund, den Velt, die Elbe und Weser nicht ausgeführt werden dürfen, das nicht auf einem hansischen Markt gekauft sei …“ (5)
Die Ordinanzen wurden in den Rathäusern zur Kenntnisnahme und Befolgung angeschlagen. Ordnungen in den Jahren 1434, 1441, besonders ausführlich am 18. Mai 1447, und spätere haben diese Grundlage wiederholt und ausgebaut. Die Gesetze gegen Aufruhr, wie sie 1418 als allgemein verbindlich eingingen, ermöglichten ein scharfes Vorgehen. Unter der reichen Fülle des Stoffes der hansischen Angelegenheiten befinden sich in breitem Umfang die Niederschriften der R e c e s s e.
Da die Hanse nie dazu gelangt ist, ein vollständiges, alles Nötige enthaltende Gesetz- oder Verfassungsbuch zu schaffen, hatte man in Lübeck und andererwärts stets die Möglichkeit, auf die früheren Beschlüsse in Form der Recesse zurückzugreifen. Das brachte erhebliche Schwierigkeiten mit sich, da oftmals unklar war, ob die ergangenen Bestimmungen noch Gültigkeit hatten oder auf Grund der fortschreitenden Entwicklung, ihres Alters bzw. durch ähnlich lautende Erlasse ihre Aktualität verloren hatten. Die allgemein gültigen Bestimmungen, die „Ordinanzen“ stehen in den Recessen verzettelt zwischen Festsetzungen verschiedener Art, so daß es immer schwierig war, sie herauszufinden und festzustellen, was von ihnen noch Gültigkeit hatte. Deshalb ist auch ab und zu der Versuch gemacht worden, Wichtiges herauszugreifen.
Die wichtigsten Satzungen wurden zu Statuten zusammengefasst. Aber auch sie umfassten nie die Gesamtheit der hansischen Beschlüsse und Verordnungen, sondern immer nur einzelnes, am meisten berücksichtigend, was die jeweilige Zeitlage erforderte.
Daß die Hanse nicht gänzlich verfassungslos war, beweisen die Beschlüsse über den Besuch der Tagfahrten, das Gewohnheitsrecht bezüglich der Einberufung der Tagfahrten, die Abfassung und Publikation der Recesse, das Rechtsverhältnis der Gesamtheit der Städte zu den Kontoren, der Charakter der Tagfahrten als eines höchsten Gerichtshofes u. a. m.
3. Die wirtschaftlichen Beziehungen der Städte
Die steigende Produktion von landwirtschaftlichen und gewerblichen Erzeugnissen sowie die Herausbildung von billig, zum Teil schon auf der Grundlage vorkapitalistischer Methoden produzierenden gewerblichen Innungen bewirken eine weitere Ausdehnung des Nah- und Fernhandels sowie auch eine gründliche Wandlung der Handelstechnik. Der Austausch von landwirtschaftlichen wie auch gewerblichen Produkten durchbrach in steigendem Maße die noch bestehenden lokalen und landschaftlichen Schranken. Der Handel des Hansekaufmanns führte zu einem Anschluß der zahlreichen Lokalmärkte (wie z. B. Stendal), wirtschaftlichem Aufschwung in den Städten sowie einer gewissen wirtschaftlichen Vereinheitlichung Nord- und Mitteldeutschlands.
3.1 Der Verkehrsknotenpunkt Stendal
Schon im 13. Jahrhunderts war die Stadt Stendal ein nicht unbedeutender Verkehrsknotenpunkt. Hier kreuzten sich teilweise in süd-nördlicher Richtung, teils in west-östlicher Richtung verschiedene alte Handelswege wie die Verbindung Wittenberge – Stendal – Magdeburg oder die Verbindung Braunschweig – Stendal –Rathenow – Berlin. Außerdem berührte auch eine wichtige Landstraße in nord-südlicher Richtung mittelbar die Stadt, spätere Hansische Handelsstraßen waren diese Verbindungen ein Garant für unkomplizierte Austauschbeziehungen mit vielen Städten der Hanse und darüber hinaus.
Der Haupthandelsweg war natürlich zu jener Zeit die in 11 km Entfernung von Stendal dahinfließende Elbe. Beziehungen zwischen Stendaler Bürgern und späteren Hauptorten der Hanse, namentlich Lübeck und Hamburg, bestanden schon im 12. und 13. Jahrhundert. Die Gründung einer Seefahrergilde in der Binnenstadt Stendal und ihre Erwähnung in den Jahren 1288 bis 1338 können ebenfalls als Vorstufe der Zugehörigkeit zur Hanse gesehen werden. Neben der Gilde der Seefahrer wurden vor allem im 13. Jahrhundert einige andere Gilden gegründet, von denen die Gildebücher bzw. Gildebriefe noch relativ gut erhalten sind. Einige wenige Urkunden deuten auf das wirtschaftliche Leben der Stadt vor der wirklichen Zugehörigkeit zum Hansebund hin. Die Ausstellungsdaten dieser Urkunden setzen sich aus der Jahreszahl und einem entsprechenden Heiligentag zusammen: So in einer in Braunschweig ausgestellten Urkunde vom 26. März 1252. In ihr bewilligte König Wilhelm den Bewohnern der Mark Brandenburg die Zollfreiheit in der Grafschaft Holland wie bereits den Bürgern der Stadt Lübeck (Urkunde beschädigt, Siegel stark zerstört)! Im Jahre 1258 (Wismar, 5. Juni) sichert Johann, Herr von Mecklenburg, den Stendaler Bürgern, welche nach Wismar und in sein übriges Gebiet Handel treiben, seinen Schutz zu (Urkunde gut erhalten, Siegel zerstört). In einer am 8. Juni 1277 in Stendal ausgestellten Urkunde geben die Markgrafen Johann, Otto und Conrad von Brandenburg der Stadt Stendal einen Wochenmarkt, welcher am Mittwoch abgehalten werden soll (Urkunde gut erhalten, Siegel fehlt).
In einer weiteren Urkunde aus dem Jahre 1343 (Stendal, 27. Dezember) verschreibt Markgraf Ludwig der Stadt Stendal die Reichssteuer der Stadt Lübeck, um daraus 1.000 Mark Silber zu erhaben. Hier ist das Siegel vollständig erhalten, aber leicht gebrochen. Dieses Brandenburger Siegel hat die häufige verwandte ovale Form. Es handelt sich offensichtlich um das markgräflich-brandenburgische Siegel, wobei man sich der Rolandfigur als städtisches Symbol bedient hat. In einer im Hansischen Urkundenbuch abgedruckten Urkunde aus dem Jahre 1305 beklagt sich Stendal über die Unstetigkeit des Geldwertes in Flandern: „Die Münze stand in Flandern noch lange unmittelbar unter dem Einfluß Frankreichs: ein ganzes Jahrzehnt hindurch gab noch der französische König die Münzordnung. Da beklagten sich die Stendaler Kaufleute bei ihrem Rat über die Unbeständigkeit des Geldwertes in Flandern. Der Rat von Stendal gab diese Klage an den Rat zu Lübeck mit der Bitte weiter, in gleicher Weise, wie er sich um die Überstände in Bezug auf Waage bemüht, den Grafen von Flandern um eine einheitliche Münze für den Kaufmann anzugehen.“ (6)
Aus dieser Zeit sind uns auch einige Städtebündnisse bekannt. In der Mark Brandenburg waren die Territorialverhältnisse besonders verworren, und aus diesem Grunde sah sich Stendal genötigt, sich zunächst mit den altmärkischen Städten zusammenzuschließen. Als Beispiel sei hier ein Städtebündnis der Altmark von 1321 genannt: Am 21. Dezember 1321 beurkundeten in Stendal Ritter in der Vogtei und die Stadt Stendal ihre mit den Rittern und mit den Städten Salzwedel, Gardelegen, Tangermünde, Osterburg, Seehausen und Werben geschlossenen Einigung zur Verfestung wegen Selbsthilfe durch Raub, Brandstiftung oder Gefangennahme.
4. Stendal als Hansestadt – die (alt)märkischen Städte der Hanse
Die Städte der Mark Brandenburg bildeten eine territoriale Gruppe für sich, unter ihnen erschienen wiederum die Städte der Altmark als eine Sondergruppe. Am hansischen Leben waren die Städte der Altmark am stärksten beteiligt; der bedeutende Handelsplatz unter den übrigen märkischen Städten war Frankfurt an der Oder. Die Beteiligung der altmärkischen Städte, insbesondere Stendal am Seehandel reicht in ziemlich frühe Zeit zurück. Die frühen Beziehungen zur sich formierenden Hanse sind also nicht verwunderlich. Unter den Teilgebieten der Mark Brandenburg stellte, wie sich zeigte, die Altmark schon von vornherein die meisten Hansestädte. Dieses Verhältnis blieb auch in späterer Zeit bestehen.
Unter den Hansestädten der Altmark waren Stendal sowie Salzwedel die bedeutendsten; in hansischen Angelegenheiten wurden sie häufig und immer zuerst genannt. Namentlich in den frühen Beziehungen der Hanse zu Flandern (Tuchhandel) treten sie auf. In den Verzeichnissen und Listen der Hansestädte werden die beiden Städte seit 1407 regelmäßig aufgeführt. Seltener begegnen wir den übrigen altmärkischen Städten Gardelegen, Seehausen und Werben. Ferner erscheint die ganze Gruppe der altmärkischen Städte, außer den fünf bisher genannten auch Tangermünde und Osterburg, als eine auch hansischen Angelegenheiten auftretende Gemeinschaft in der gegen Straßenraub, Unruhestiftung, Vehmgerichte usw. gerichtliche Tohopesate der sieben Städte vom 1. September 1436. Darin bestimmten die Städte, daß sie zur Verminderung von unnützen Kosten und Gefahren die Tagfahrten der Hanse in Lübeck oder an anderen Orten nur durch eine Stadt besenden wollten.
„Die altmärkischen Städte (in der olden Marke Brandenborgh veleghen) Stendal, Salzwedel (beie stede), Gardelegen, Seehausen, Tangermünde, Osterburg und Werben verbinden sich, um weitere Schädigungen der Altmark, insbesondere des Kaufmanns und Pilgrims zu verhüten und die Reichsstraßen zu beschirmen, zu Beistand und gemeinsamer Verfolgung von Straßenräubern und Mordbrennern, zu Erhaltung der bestehenden Verfassungen, Abweisungen der Vorlachungen vor die westfälischen Feigerichte, gemeinsamen Besendung der Hansetage, Anerkennung der von einer der Städte verhängten Verfestung, gegenseitiger Förderung und Fürsprache, sowie nötigenfalls zu bewaffneter Unterstützung gegen Unbell und Vergewaltigung bei Strafe von 10 Mark Silber und einer besonderen Buße bei Verweigerung der Waffenhilfe …“ (7) In hansischen Angelegenheiten vereint als die „sieben Städte der Altmark“ lassen sie sich im Jahre 1453 nachweisen.
Für Stendal bedeutete die Hansezeit die glänzendste Zeit seiner Geschichte: Weckung des kaufmännischen Geistes, Förderung des Wohlstandes durch Handel in weite Ferne, Aufblühen der städtischen Kultur. Durch seine Lage am Kreuzungspunkt der schon genannten süd-nördlichen und west-östlicher Handelswege begünstigt, entwickelte sich das junge Gemeinwesen rasch. Man kann sich heute kaum noch vorstellen, was das für die damalige Zeit bedeutete. Die Altmark war hinausgewachsen aus ihren engen Beziehungen nur zu den Nachbargebieten, sie war hineingewachsen in den Weltmarkt, den die Hanse in bedeutendem Umfang beherrschte.
Es wurden vor allem Salz, Gewürze, feine Tuche und Metalle vom altmärkischen Kaufmann eingeführt. Ausführprodukte waren überwiegend Tuche und landwirtschaftliche Produkte, aber auch Bier. Schon im 13. Jahrhundert bildete sich in Stendal eine Gilde der Seefahrer, die sich mit der Gilde der Gewandschneider vereinte. Diese unterhielten Handelsbeziehungen zu England, Flandern, den Niederlanden und dem gesamten Ostsee- und Nordseeraum.
Die Gilde der Gewandschneider und Seefahrer begegnet uns in den Urkunden des 13. und 14. Jahrhunderts unter wechselnden Benennungen; so z .B. im Jahre 1231 als Gilde ohne Zusatz, 1288 als Gilde der Gewandschneider und Seefahrer, als Gilde der Kaufleute 1289 und 1321, als Gilde der Gewandschneider und Kaufleute (1325, 1328 und öfter) und letztlich als Gilde der Gewandschneider.
Mit Ausgang des 14. Jahrhunderts war die alte Gilde zweifellos einfach eine Gewandschneider-gilde. Mit dem Rückgang der Seefahrten der Stendaler – seit etwa 1300 versiegten allmählich die Nachrichten über die Seefahrten der Stendaler und der märkischen Kaufleute; mit den Küstenstädten blieben die Märker natürlich im regen Verkehr – verschwand die Seefahrergilde. Eine letzte Nachricht über diese Gilde datiert von 1305.
In dieser Urkunde faßt die Wanderschneider- und Seefahrergilde Beschlüsse über ihre Brüderschaft. (9) Ein altes Gildebuch aus dem Jahre 1266 dieser Vereinigungsgilde existierte noch im Stendaler Stadtarchiv. Es beinhaltet u. a. eine Abschrift der Bestätigung der Gilde durch den Markgrafen von 1231 sowie wichtige Gildeverhandlungen seit 1266. Die letzte Eintragung stammt vom August 1349. In einer Urkunde von 1354 (Stendal, 14 Februar) ergänzt der Rat zu Stendal den Gildebrief (Gildebuch) durch einige neue Bestimmungen (Kopie erhalten). Im Jahre 1359 wird Stendals wirkliche Zugehörigkeit zum Hansebund erwähnt. 1368 schloß sich Stendal unter Lübecks Führung mit niedersächsischen und märkischen Gemeinwesen gegen den Dänenkönig Waldemar erfolgreich zusammen. Im 15. Jahrhundert kam es zu Zerwürfnissen mit Lübeck und die Beziehungen zum Bund lockerten sich, als die erstarkende landesherrliche Macht sich der Freiheit und Selbständigkeit der hansischen Städte immer drohender entgegenstellte.
4.1 Überlieferte Stendaler Quellen
In den erhaltenen Urkunden aus der hansischen Zeit stehen die wirtschaftlichen Interessen der Hansestädte, Streitigkeiten zwischen ihren Bürgern und die Besendung der Hanstage im Mittelpunkt. Ferner auch weitere Städtebündnisse und die Bestätigung der Privilegien der Stadt durch die Landesherren.
So in einer Urkunde aus dem Jahre 1373 (Stendal, 10. September), in der Kaiser Karl IV. und sein Sohn Wenzel der Stadt Stendal ihre Privilegien bestätigen (Urkunde gut erhalten, Siegel fehlt). Im Jahre 1388 (Tangermünde, 27. November), bestätigte Markgraf Jobst der Stadt Stendal und der Altmark ihre Privilegien (Urkunde erhalten, Siegel fehlt), ebenso Markgraf Friedrich, der im Jahre 1416 (Stendal, 25. Januar) die Rechte und Freiheiten der Stadt bestätigte (Urkunde erhalten, Siegel fehlt).
Den Beweis für weitere Städtebündnisse der Stendaler zur Zeit der Hanse liefert eine Urkunde aus dem Jahre 1379 (Wolmirstedt, 29. September). Sie beinhaltet ein Bündnis der altmärkischen Städte unter Führung Stendals mit dem Erzbistum Magdeburg und anderen Magdeburgischen Städten.
Acht Jahrzehnte später wurden weitere Urkunden, die das hansische Leben widerspiegeln abgefasst. Im Jahre 1459 nahm der Rat von Lübeck die Vermittlung des Rates von Stendal in einer Angelegenheit in Anspruch. Bürger von Lübeck waren auf ihren Handelsreisen durch die Mark trotz märkischen Geleits mehrfach angefallen und ihres Guten beraubt worden. So wurde ein Handelszug, welcher dem Lübecker Bürgermeister Heinrich Kastrop und dem dortigen Bürger Hermann Sobershausen gehörte, angefallen und einer Ladung Tuch, Wachs und Heringe sowie einer Kasse von 600 ungarischen Gulden beraubt. Ferner behaupteten die Lübecker, daß ihnen ihr Gut durch Markgraf Friedrich dem Jüngeren oft und viel abgenommen und entfremdet worden sei, und daß sein Bruder, der Kurfürst Friedrich der II., ein gleiches getan habe.
Der Rat von Lübeck setzte nun alles in Bewegung, um seinen geschädigten Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen. Er bat den Rat von Stendal, durch Vermittlung beim Markgrafen die Herausgabe der Güter zu bewirken. Der Rat von Stendal handelte dem Ersuchen gemäß, aber die Sache zog sich sehr in die Länge. Aus dem umfangreichen Schriftwechsel zwischen Lübeck und Stendal resultieren allein sechs Urkunden, was in etwa ein Drittel der hansischen Urkunden im Stendaler Stadtarchiv darstellt. Die erste Urkunde datiert von 8. August 1459, sie ist in Lübeck ausgestellt worden. In ihr bittet der Rat der Stadt Lübeck den Rat zu Stendal, sich bei dem Markgrafen um Ersatz des den Lübeckern abgenommenen Gutes zu bemühen (Urkunde gut erhalten, Siegel zerstört).
Am 28. Juni 1467 übersendet der Rat zu Lübeck dem Rat zu Stendal ein Schreiben an die altmärkischen Städte, worin er sie nochmals um Verwendung beim Markgrafen bittet, damit die Habe der Lübecker Bürger herausgegeben werde (Urkunde erhalten, Siegel zerstört, beiliegend Consept eines Schreibens an die altmärkische Städte).
Achtzehn Monate später (1468, Lübeck, 15. Dezember) wendet sich Lübeck wiederum an den Rat zu Stendal wegen der Forderung des Bürgermeisters Heinrich Kastorp an den Markgrafen (Urkunde stark zerstört, Siegel zerstört). Eine weitere Urkunde datiert vom 08. September 1470 (Lübeck). Sie beinhaltet einen Lübecker Vergleich Heinrich Kastorp mit den märkischen Städten, nach denen diesen ungeachtet des Anspruchs des ersteren auf Ersatz der ihm von Markgrafen zugefügten Schädigungen noch auf zwei Jahre freier Verkauf mit Lübeck gestattet sein soll. Hintergrund bildeten die zahlreichen Forderungen von Lübecker Bürgern, den Handelsverkehr der Stendaler Kaufleute einzuschränken und ihre Güter in Lübeck mit Beschlag zu belegen, diese Forderungen wurden aber vom Rat zu Lübeck zurückgewiesen. Im Jahre 1471 (Lübeck, 7. Februar) überreicht der Rat zu Lübeck dem Rat zu Stendal den zwischen Heinrich Kastorp und dem märkischen Städten geschlossenen Vergleich (Urkunde erhalten, Siegel zerstört). Auf Grund der Tatsache, daß trotz der Vermittlerrolle Stendals immer noch keine greifbaren Ergebnisse vorliegen, wendet sich Lübeck im gleichen Jahr nochmals an den Stendaler Rat (1471, Lübeck, 15. November). Der Rat zu Lübeck bittet den Rat der Städte Stendal und Salzwedel sich bei dem Kurfürsten wegen der Schadloshaltung Heinrich Kastorps und anderer Lübecker Bürger zu verwenden (Urkunde erhalten, Siegel zerstört).
Der Rat zu Lübeck wandte sich 1472 auch direkt an den märkischen Kurfürsten. Dieser nahm sich der Sache an und beschied den Lübecker Bürgermeister Kastorp und die übrigen Geschädigten für den 16. April 1472 nach Tangermünde. Der Lübecker Rat gab ihnen den Stadtsyndicus Dr. jur. Osthausen mit und ersuchte darüber hinaus den Räten von Stendal und Salzwedel, durch eine Abordnung und ihrer Mitte den Bürgern beizustehen. Die betreffende Urkunde datiert vom 11. April 1472. In ihr bittet der Rat zu Lübeck, welcher zu dem vom Markgrafen Albrecht in der Kastorpschen Rechtssache anberaumten Rechtslage seinen Syndicus entsendet, den Rat zu Stendal, diesem beizustehen (Urkunde gut erhalten, Siegel zerstört). Dieser Bitte wurde entsprochen. Wahrscheinlich ist die Sache nunmehr erledigt worden, da der Schriftwechsel aufhört und auch keine weitere Nachricht über diesen Rechtsstreit vorliegt. Bemerkenswert bleibt aber die Zähigkeit, mit welcher der Lübecker Rat die Ansprüche seiner Bürger fast 13 Jahre verfolgte.
Im Jahre 1466 hatten die Stendaler den Hanseaten in Hamburg einen wichtigen Dienst erwiesen. Die Stadt Gent in Flandern hatte eine Steuer auf das Hamburger Bier gelegt. Die Beschwerden auf verschiedenen Hansetagen und die Vermittlung der „Alderleute“ des deutschen Kaufmanns zu Brügge“ erwiesen sich als fruchtlos, so daß die Hamburger beschlossen, die Genter Güter die durch die Stadt kämen, mit gleichen Steuern zu belegen. Zuvor aber baten sie den Rat von Stendal nochmals in Güte zu vermitteln, weil die Stendaler Kaufleute mehr Geschäfte (vor allem Tuchhandel) als die Kaufleute anderer Städte mit Gent machten. Die Bitte des Hamburger Rates und Stendals Vermittlung in Gent liefern uns einen wichtigen Beweis für den damaligen erheblichen Umfang des Stendaler Tuchhandels. Die entsprechende Urkunde datiert vom 22. Dezember 1466 (Hamburg). Das Schreiben des Rates zu Hamburg an den Rat zu Stendal beinhaltet die Information, daß er als Abwehrmaßnahme gegen die in Gent auf Hamburg Bier gelegte Accise, ebenfalls eine solche auf alle aus Gent kommenden Güter legen will, sowie die Bitte um Vermittlung in Gent. Dem Verlangen des Rates von Hamburg wurde entsprochen, über den Erfolg liegt keine Nachricht vor.
Auch mit Antwerpen, welches namentlich als Stapel für die teuren Waren diente, hatte die Stadt Verkehr. Auf Verlangen der dortigen deutschen Kaufleute hatte aber Lübeck die Warnung ergehen lassen, den Markt eine zeitlang zu meiden. Im Mai 1468 wurde jedoch Stendal benachrichtigt, daß der Friede wieder hergestellt und der Markt wieder geöffnet sei. Die entsprechende, in Lübeck ausgestellte Urkunde, datiert vom 20. Mai 1468. Der Rat zu Lübeck teilt dem Rat zu Stendal mit, daß sich die Kaufleute der Hanse mit Antwerpen dahin vergleichen haben, den Antwerpener Markt wieder zu besuchen (Urkunde erhalten, Siegel fast ganz zerstört).
Am 23. Juli (1468, Magdeburg) lädt der Rat zu Magdeburg den Rat zu Stendal und die anderen Städte der Altmark zu einer Zusammenkunft in Lübeck ein, um sich über die Verletzung der Privilegien der deutschen Kaufleute in London zu beraten (Urkunde erhalten, Siegel zerstört). Es handelt sich um Maßregeln für die Gildehalle zu London, dem berühmten Stalhof, dessen hansischer Besitzer vor allem durch den Eigennutz der Kölner gefährdet war. Diese wollten ihn zu ihrem ausschließlichen Eigentum machen und sich ohne Rücksicht auf die angedrohte Verhansung, also die Aberkennung aller Privilegien der Hanse, aller Siegel, Gelder, Waffen und Silbersachen bemächtigt. Auf Grund der Londoner Verhältnisse war u.a. eine Tagfahrt auf den 29.8.1468 nach Lübeck berufen, was den Rat von Magdeburg veranlaßte, sich zuvor dessen eigene Ansicht als auch die von Salzwedel, Gardelegen und den übrigen altmärkischen Städten zu erkunden. An der geplanten Tagfahrt nahm Magdeburg nicht teil. In einer Urkunde (1468 Magdeburg, 8. August) teilt der Rat zu Magdeburg dem Rat zu Stendal mit, daß er die Tagfahrten der deutschen Hanse zu Lübeck nicht besenden kann (Urkunde gut erhalten, Siegel zerstört).
Wegen des Ungehorsams der Kölner erfolgte später, 17. März 1471, eine Versammlung in Hamburg, zu welcher die Ratssendboten von Stendal ebenso wie von anderen hansischen Städten geladen wurden. Die entsprechende Urkunde datiert vom 01. März (1471, Lübeck). Gegenstand der Verhandlungen sollte vor allem das Stapelrecht Kölns sein (Urkunde erhalten, Siegel zerstört).
Im Folgenden noch eine kurze Übersicht über die noch vorhandenen hansischen Urkunden. Ebenfalls aus dem Jahre 1468 (Lübeck, 17. Juni) eine Urkunde, in der die Stadt Lübeck der Stadt Stendal verspricht, auf ein an sie gelangtes Schreiben eine baldige Antwort zu senden (Urkunde gut erhalten). Das Siegel ist fast ganz zerstört, es ist aber, wenn auch teilweise unerkenntlich, das Lübecker Stadtsiegel erkennbar. Ein Teil der Stendaler Urkunden sind, wie die eben genannte, auf sehr feinem Kalbsleder, der andere Teil auf Pergament geschrieben. Auffällig auch die markanten, meist lateinischen Schriftzeichen. Eine weitere Urkunde ist aus dem Jahre 1469 (Lübeck, 17. Mai), in der der Rat zu Lübeck und die Ratssendboten der Hanse den Rat zu Stendal zu einer Zusammenkunft in Lübeck eingeladen hat(Urkunde erhalten, Siegel zerstört), 1470 (Magdeburg, 07. Juli) schreibt die Stadt Magdeburg den Rat zu Stendal an (Urkunde leicht beschädigt, Siegel zerstört).
Erwähnenswert aus der Zeit wäre noch der Abschluß eines Bündnisses zwischen den Städten Lübeck, Bremen, Hamburg, Rostock, Stralsund, Wismar, Lüneburg, Stade, Uelzen, Magdeburg, Braunschweig, Halle, Halberstadt, Goslar, Hildesheim, Göttingen, Stendal, Hannover und Einbeck vom 13. Oktober 1476. Ziel dieses Bundes, welcher sechs Jahre dauerte, war der gegenseitige Schutz vor den Übergriffen der Landesherren, sowie die Verteidigung der städtischen Privilegien. Eine letzte Urkunde, in Lübeck ausgestellt, datiert vom 4. Mai 1481. Sie beinhaltet ein Schreiben des Rates zu Lübeck an den Rat zu Stendal, in welchem er um die Verabfolgung einer Erbschaft an einen Lübecker Bürger bittet (Urkunde gut erhalten, Siegel fehlt).
4. 2 Stendal am Wendepunkt der Hanse
Die Hildesheimer Fehde im Jahre 1485 ist die einzige Auseinandersetzung, bei welcher ein bewaffneter Einsatz Stendals in hansische Angelegenheiten nachweisbar ist. Dieses Ergebnis stellt gleichzeitig eines der letzten Symptome hansischen Lebens der Stadt dar.
Mit Ausklang des 15. Jahrhunderts ist der allmähliche Niedergang der deutschen Hanse dadurch erkennbar, daß u. a. die Hansetage durch die Städte nur noch spärlich und teilweise überhaupt nicht mehr beschickt werden. Stendal und Salzwedel erscheinen noch in den Listen und Zusammenstellungen 1487, 1494, 1498 und 1506. Ob schon damals die beiden Städte auf ihre Zugehörigkeit zur Hanse keinen Wert mehr legten, muß dahingestellt bleiben. Bei den Verhandlungen zu Antwerpen im Sommer 1516 erklärte Lübeck, daß Stendal nicht mehr zur Hanse gehöre. Im Jahre 1518 schrieb Stendal zusammen mit anderen Städten dem Bunde förmlich ab. Auf der Lübecker Tagfahrt von Juni bis Juli 1518 wurde festgestellt, daß Stendal und Salzwedel aus der Hanse ausgeschieden waren, sie galten nunmehr als „abgedankt und abgeschnitten“. Als Stendal nach der Erneuerung des Stalhofes in London 1553 mehrere Male um die Wiederaufnahme in den Bund bat, wurden die Gesuche zurückgewiesen und abgelehnt. Mag auch diese glänzende Zeit in der Gesichte Stendals längst vorüber sein – noch heute geben die monumentalen Bauwerke in der Altmark ein eindrückliches Zeugnis jener bedeutenden Zeit der Zugehörigkeit zur Hanse. In der Blütezeit der Stadt Stendal entfaltete sich auf baulichem Gebiet eine Tätigkeit, welche zu keiner Zeit ihresgleichen gehabt und der Stadt jenen unverwechselbaren Charakter verliehen hat. So erfolgen im 15. Jahrhundert der Neubau des Doms, der Bau des Tangermünder Tores und der Bau des Uenglinger Tores. Auch der Bau der Petrikirche Mitte des 13. Jahrhunderts, der Bau des Rathauses 1460 und der Kirche des Rates – der Marienkirche (Anbau des Schiffes) – waren Ausdruck des reichen, blühenden Wirtschaftslebens.
5. Der Untergang der Hanse
Im Verlauf des 16. Jahrhunderts ging der größte und die längste Zeit wirksamste Städtebund der feudalen Gesellschaft seinem Ende entgegen. Am Ende des 16. Jahrhunderts war die deutsche Hanse kein politischer Machtfaktor mehr, denn sie bestand und funktionierte nur insofern, als die Interessen jeweils sich mit den beteiligten Städten deckte oder durch Verhandeln zur Übereinstimmung gebracht werden konnten. Der Konkurrenzkampf zwischen einigen Hansestädten führte zum Erstarken der Nationalstaaten, und auch der zermürbende Klassenkampf in den Städten im 15. Jahrhundert führte zum allmählichen Niedergang der deutschen Hanse. Der Konkurrenz der Holländer sowie später der englischen Kaufleute, die sich an eine starke Staatsgewalt anlehnen und auf eine einheimische gewerbliche, vor allem frühkapitalistische Produktion stützen können, unterlag schließlich der Hanse, die durch Sonderinteressen einzelner Städtegruppen geschwächt war. Die Schließung der Hansekontore in Nowograd 1494 und in London 1589 waren Ausdruck des allgemeinen Zerfalls der Hanse.
„Zu einer Ansicht über die Gründe des Niedergangs der Hanse kommt Karl-Friedrich Olechnowitz in seinem Buch ‚Handel und Seeschiffahrt der späten Hanse‘. „Auf gemeinsam im Ausland erworbene Privilegien war die Gesellschaft deutscher Kaufleute, die Hanse, gegründet. Die privilegierte Stellung des hansischen Kaufmanns im Ausland verlor ihren Sinn in dem Augenblick, als man ihn nicht mehr brauchte, entweder, weil die eigene Wirtschaft schon stark genug war oder weil andere Wirtschaftsmächte aufrückten, die günstigere Bedingengen boten als die Hanse zu geben bereit war. Damit verlor die Hanse ihre progressive historische Stellung und ging ihrem notwendigen Ende entgegen.“ Und weiter bemerkte Olechnowitz, daß die unter vielen anderen letztlich doch entscheidende Ursache für den Niedergang der Hanse wohl darauf beruhe, daß sie ungeachtet eines bemerkenswerten Aufschwungs von Handel und Schiffahrt im 16. und beginnenden 17. Jahrhundert auf einer historischen überholten Stufe der sozial-ökonomischen Entwicklung stehen geblieben und trotz einiger Versuche einer Anpassung an moderne Organisationsformen im 16. Jahrhundert doch schließlich die „… lose genossenschaftlich-feudale Vereinigung von Fernkaufleuten geblieben sei.“ (9)
1669 fand der letzte Hansetag in Lübeck statt, der von nur sechs Städten beendet wurde. Er verlief ergebnislos und war die Bestätigung des endgültigen ökonomischen und politischen Zerfalls der Hanse.
Literaturverzeichnis
1. Prof. Theodor Lindner „Die deutsche Hanse“, Leipzig 1902
2. Konrad Fritze „Am Wendepunkt der Hanse“, Berlin 1967
3. Autorenkollektiv „Deutsche Geschichte der Daten“, Berlin 1967
4. Prof. Dr. Dietrich Schäfer, Monographien zur Weltgeschichte XIX, „Die deutsche Hanse“, Bielefeld und Leipzig 1903
5. Huge Weczerka „Hansische Handelsstraßen“, Weimar 1967
6. Dr. Ludwig Götze „Urkundliche Geschichte der Stadt Stendal“, Stendal 1929
7. Verein für Hansische Geschichte „Hansische Geschichtsblätter“ Jahrgänge 1903–06 1919, 1927
8. Deutsche Geschichte in 12 Bändern , Band 2, Berlin 1983
9. Walter Stein „Beiträge zur Geschichte der deutschen Hanse bis um die Mitte des 15. Jahrhunderts“, Giessen 1900
Fußnoten
(1) Dietrich Schäfer „Die deutsche Hanse“
(2) Verein für Hansische Geschichte „Hansische Geschichtsblätter“ Jahrgang 1907, Heft 1
(3) Theodor Lindner „Die deutsche Hanse“
(4) Theodor Lindner a. a. O.
(5) Ludwig Götze „Urkundliche Geschichte der Stadt Stendal“
(6) E. Wollesen „Stendal und die Hanse“
(7) Hans-Gerd von Rundstedt „Hansische Urkundenbuch“, Band VII, Urk.-Nr. 224
(8) Konstantin Höhlbaum „Hansisches Urkundenbuch“, Band II, Urk.-Nr. 48
(9) Konrad Fritze a. a. O.
Quellen (ungedruckte) im Stendaler Stadtarchiv
1. Urkunde 1252, Braunschweig, 26. März, Reg.-Nr. I, 8 (248)
2. Urkunde 1258, Wismar, 5. Juni, Reg.-Nr. I, 9 (64)
3. Urkunde 1277, Stendal 8. Juni, Reg.-Nr. I, 16 (28)
4. Urkunde 1343, Stendal 27. Dezember, Reg.-Nr. I, 79 (208)
5. Urkunde 1373, Stendal 10. September, Reg.-Nr. I, 131 (172)
6. Copie 1379, Wolmirstedt, 29. September, Reg.-Nr. I, 137 (80)
7. Urkunde, 1388, Tangermünde, 27. November, Reg.-Nr. I, 142 (19)
8. Urkunde, 1459, Lübeck, 8. August, Reg.-Nr. I, 179
9. Urkunde(u. Consept) 1467, Lübeck, 28. Juni, Reg.-Nr. I, 188 (45)
10. Urkunde, 1468, Lübeck, 16. Dezember, Reg.-Nr. I, 192 (281)
11. Urkunde, 1470, Lübeck, 8. September, Reg.-Nr. I, 173
12. Urkunde 1471, Lübeck, 7. Februar, Reg.-Nr. I, 181
13. Urkunde 1471, Lübeck, 15. November, Reg.-Nr. I, 181
14. Urkunde 1472, Lübeck, 11. April, Reg.-Nr. I, 180
15. Urkunde 1468, Lübeck, 20. Mai, Reg.-Nr. I, 176
16. Urkunde 1468, Lübeck, 17. Juni, Reg.-Nr. I, 177
17. Urkunde 1471, Lübeck, 1. März, Reg.-Nr. I, 162
18. Urkunde 1369, Lübeck, 17. Mai, Reg.-Nr. I, 162
19. Urkunde (u. Consept eines Verwendungsschreibens des Rates zu Stendal an die Stadt Gent) 1466, Hamburg, 22. Dezember, Reg.-Nr. I, 187 (47)
20. Urkunde 1468, Magdeburg, 23. Juli, Reg.-Nr. I, 190 (XVI)
21. Urkunde 1468, Magdeburg, 8. August, Reg.-Nr. I, 191 (39)
22. Urkunde 1468, Lübeck, 16. Dezember, Reg.-Nr. I, 192 (281)
23. Urkunde 1470, Magdeburg, 7. Juli, Reg.-Nr. I, 194 (40)
24. Urkunde 1481, Lübeck, 4. Mai, Reg.-Nr. I, 201 (91)
25. Copie 1354, Stendal, 14. Februar, Reg.-Nr. II, 3 (VI. 69)
26. Urkunde 1461, Stendal, 25. Januar, Reg.-Nr. II, 8 (II. 99)
Quellen (gedruckte)
1. „Hansisches Urkundenbuch“ bearbeitet von Konstantin Höhlbaum, Bd. I, Halle 1876 Bd. II, Halle 1879
2. „Hansisches Urkundenbuch“ bearbeitet von Hans-Gert v. Rundstest Bd. VII, Weimar 1939 (aus dem Stadtarchiv Magdeburg)
3. Brandenburgerische Urkundensammlung „Codex Diplomaticus Brandenburgensis“, gesammelt und herausgegeben von Phillip Wilhelm Gercken Band I – VII, Stendal 1785
4. „Codex Diplomaticus Brandenburgensis“ bearbeitet von Dr. Adolph Riedel, Bd. I – XVIII Berlin 1849