Für Erbfälle im (europäischen) Ausland soll die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) die wechselseitige Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen und die Zusammenarbeit in erbrechtlichen Angelegenheiten unterstützen. Die Verordnung gilt für Erbfälle ab dem 17. August 2015. Erben sollen ihre Rechte bei grenzüberschreitenden Erbfällen unbürokratischer und effektiver durchsetzen können. Kernstück der Reform ist dabei das sogen. europäische Nachlasszeugnis.
In den zurückliegenden Jahren haben wir bereits einige Erbfälle mit Auslandsberührung erfolgreich bearbeitet. RA Unnau hatte unter anderem die Ehre, den (europäischen) Nachlass der chilenischen Sängerin Rosita Serrano zu verwalten. Mit ausdrücklicher Genehmigung des US-amerikanischen Erben veröffentlichen wir nachfolgend Auszüge aus dem notariellen Testament vom 31. Januar 1992.